Covid-19-Regeln und Teilnahmenachweis
(„3G-Regel“)
3G-Regel: Geimpft, Genesen oder Getestet
Für die Teilnahme an unserem Schützenmarsch benötigt ihr einen gültigen Covid-19-Teilnahmenachweis. Von der „3G-Regel“ ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
Als Impfnachweis gelten: · Gelber Impfpass · Impf-Kärtchen · Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass / Vorzeigen am Smartphone Der Impfnachweis ist ab dem 22. Tag nach der 1. Impfung gültig. Nach der Vollimmunisierung (Erhalt aller empfohlenen Dosen des jeweiligen Impfstoffs) behält der Impfnachweis seine Gültigkeit für insgesamt 9 Monate ab der 2. Impfung (vorbehaltlich der wissenschaftlichen Erkenntnislage). | |
– Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist für 180 Tage gültig. – Ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper ist für 90 Tage gültig. Es ist möglich, nach Ablauf der Frist die Testung erneut durchzuführen. – Digitaler Impfpass für Corona-Genesene | |
Molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test): gültig 72 Stunden ab Probenahme Antigen-Test einer befugten Stelle (z.B. Testangebote der Stadt Wien): gültig 48 Stunden ab Probenahme |
Ohne entsprechende Nachweise wird die Teilnahme ausgeschlossen.
Registrierungspflicht
Behält seine Gültigkeit in der Gastronomie „Twister Quelle“.
Bitte das entsprechende Formular / Blatt ausgefüllt mitbringen.
Die LUCA-App oder Coronawarnapp hat keine Funktion.